Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB der MAVENS GmbH
Präambel
Die MAVENS GmbH („MAVENS“, „wir“) erbringt Technologieberatung, Software-Engineering und digitale Produktdienstleistungen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) regeln alle Geschäftsbeziehungen zwischen MAVENS und unseren Kunden („Kunde“, „Sie“), sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
§ 1: Geltungsbereich
1.1 Diese AGB gelten für sämtliche Angebote, Verträge und Leistungen der MAVENS GmbH, Gasstraße 12, 22761 Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 116890).
1.2 Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn MAVENS diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
1.3 Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte zwischen den Parteien, selbst wenn sie nicht erneut ausdrücklich vereinbart werden.
§ 2: Leistungen & Liefergegenstände
2.1 Art, Umfang und Zeitplan der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Leistungsbeschreibung („SOW“). MAVENS erbringt seine Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.
2.2 Sofern nicht ausdrücklich als Festpreis vereinbart, werden Leistungen auf Aufwandsbasis zu den im Angebot genannten Tagessätzen erbracht.
2.3 Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wurden. Teillieferungen sind zulässig, sofern sie dem Kunden zumutbar sind.
§ 3: Angebote & Vertragsschluss
3.1 Alle Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als bindend gekennzeichnet sind. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Annahme beider Parteien zustande (einschließlich E-Mail).
3.2 Nachträgliche Änderungen des Leistungsumfangs („Change Requests“) bedürfen der beiderseitigen schriftlichen Vereinbarung und können angepasste Zeitpläne und Vergütung nach sich ziehen.
§ 4: Preise & Zahlung
4.1 Alle Preise verstehen sich in EUR netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer (derzeit 19 %). Reisekosten und Fremdkosten werden gesondert abgerechnet, sofern sie nicht im Festpreis enthalten sind.
4.2 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig, sofern im Angebot kein abweichender Zahlungsplan vereinbart wurde (z. B. meilensteinbasierte Zahlungen).
4.3 Bei Zahlungsverzug ist MAVENS berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) zu berechnen. Die Geltendmachung weitergehender Schäden bleibt unberührt.
§ 5: Mitwirkungspflichten des Kunden
5.1 Der Kunde stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Daten, Zugänge und Freigaben rechtzeitig zur Verfügung. Verzögerungen durch verspätete oder unvollständige Mitwirkung können zu angepassten Fristen und Mehrkosten führen.
5.2 Der Kunde benennt eine kompetente Kontaktperson, die befugt ist, verbindliche Projektentscheidungen zu treffen.
§ 6: Geistiges Eigentum & Lizenzen
6.1 Mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung räumt MAVENS dem Kunden ein ausschließliches, übertragbares, weltweites Nutzungsrecht an den eigens für den Kunden erstellten Arbeitsergebnissen („Custom Work“) für sämtliche Nutzungsarten ein.
6.2 Vorbestehendes geistiges Eigentum von MAVENS (Frameworks, Bibliotheken, Tools, Templates), das in Liefergegenstände eingeflossen ist, bleibt Eigentum von MAVENS. Der Kunde erhält eine nicht-exklusive, zeitlich unbegrenzte, vergütungsfreie Lizenz zur Nutzung solcher Komponenten als Teil der gelieferten Lösung.
6.3 Open-Source-Komponenten unterliegen ihren jeweiligen Lizenzen. MAVENS legt wesentliche Open-Source-Abhängigkeiten auf Anfrage offen.
§ 7: Vertraulichkeit
7.1 Jede Partei verpflichtet sich, sämtliche vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei streng vertraulich zu behandeln und ausschließlich im Rahmen der Vertragsbeziehung zu nutzen. Diese Pflicht besteht für einen Zeitraum von drei (3) Jahren nach Vertragsende fort.
7.2 Vertrauliche Informationen umfassen keine Informationen, die öffentlich zugänglich sind, der empfangenden Partei bereits bekannt waren, rechtmäßig von Dritten erhalten wurden oder kraft Gesetzes offengelegt werden müssen.
§ 8: Haftung
8.1 MAVENS haftet unbeschränkt für Schäden aus vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln sowie für Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit.
8.2 Bei leichter Fahrlässigkeit in Bezug auf wesentliche Vertragspflichten („Kardinalpflichten“) ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt.
8.3 Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist im gesetzlich zulässigen Rahmen ausgeschlossen.
§ 9: Laufzeit & Kündigung
9.1 Befristete Aufträge enden mit Abnahme der vereinbarten Liefergegenstände. Laufende Retainer können von jeder Partei mit einer Frist von dreißig (30) Tagen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden, sofern keine abweichende Frist vereinbart wurde.
9.2 Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine wesentliche Vertragsverletzung trotz schriftlicher Abmahnung innerhalb von vierzehn (14) Tagen nicht behoben wird.
§ 10: Datenschutz
10.1 Beide Parteien halten die anwendbaren Datenschutzgesetze ein, insbesondere die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Soweit MAVENS personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag („AVV“) gemäß Art. 28 DSGVO.
10.2 Weitere Einzelheiten zum Umgang mit personenbezogenen Daten entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.
§ 11: Schlussbestimmungen
11.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
11.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist Hamburg, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
11.3 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Stand: April 2026: MAVENS GmbH, Hamburg